LEADER

TERMINE

Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums des Regionalentwicklungsvereins Straubing-Bogen e. V. am 09.02.2026, 08:00 Uhr, Großer Sitzungssaal, Landratsamt Straubing

Am 09.02.2026 findet eine Projektauswahlsitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums statt.

Für folgende Projekte wurden fristgerecht bis zum 15.01.2026 Projektbeschreibungen eingereicht:

- Multifunktionshalle Sallach - Projektträger: SV Sallach

- Agnes-Bernauer-Weg - Projektträger: Stadt Straubing

Diese Projekte werden in der Sitzung am 09.02.2026 vorgestellt und diskutiert. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über eine LEADER-Förderung.

AKTUELLES

LEADER-Projektaufruf für die Förderperiode 2023-2027 vom 22.12.2025

Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. am 09.02.2026

Am 09.02.2026 findet eine Projektauswahlsitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums (LEG) statt.

Projektbeschreibungen können bis zum 15.01.2026 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Die zur Beschlussfassung anstehenden, fristgerecht eingereichten Projekte werden hier veröffentlicht.

Um aus einer Idee ein LEADER-förderfähiges Projekt zu entwickeln, werden interessierte Personen, Vereine, Unternehmen und Kommunen gebeten sich frühzeitig an die LAG-Geschäftsstelle zu wenden und die dortige Unterstützung bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen.

Projektträgern wird außerdem dringend empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen der Projektbeschreibung Kontakt mit der LAG-Geschäftsstelle aufzunehmen und eine Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe unten). 

Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 09.02.2026 zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin grundsätzlich antragsreif sein müssen.

Die Fördersätze betragen für produktive Projekte 30%, für sonstige Projekte 50% und für Kooperationsprojekte 60-70% der zuwendungsfähigen Nettokosten.

Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 €, die maximale Fördersumme 250.000 € bzw. auch höher, wenn das jeweilige Projekt mindestens 80% der möglichen Gesamtpunktzahl der Projektauswahlkriterien erreicht.

Das Formular für die Projektbeschreibung finden Sie unter:

https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html

Die Einreichfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach Beschluss des LEADER-Entscheidungsgremiums

-       3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten

-       6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)

Eine nicht fristgerechte und vollständige Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt und der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren beim Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. einzureichen.

LAG-Kontaktdaten zur Beratung bzw. Einreichung der Projektbeschreibungen:

Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V.

Frau Michaela Karbstein

c/o Landratsamt Straubing-Bogen

Leutnerstr. 15

94315 Straubing

Tel.: 09421 973-195

Email: karbstein.michaela@landkreis-straubing-bogen.de oder rev@landkreis-straubing-bogen.de

 

MITTEILUNGEN AUS DEN SITZUNGEN

Beschlüsse aus der Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums am 17.09.2025

1.     Das LEADER-Entscheidungsgremium des Regionalentwicklungsvereins Straubing- Bogen e.V. beschließt die Neufassung von Kapitel 7 der Lokalen Entwicklungsstrategie in folgender Fassung: 

„7. Prozesssteuerung und Kontrolle

7.1 Finanzplan

Nach Zuweisung des Förderbudgets wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung des Regionalentwicklungsvereins Straubing-Bogen e.V. (REV) zu Beginn der neuen Förderperiode bzw. bei dortig übertragener Zuständigkeit an das LEADER-Entscheidungsgremium (LEG) durch dieses die Zuweisung des jeweiligen Teilbugets zu den einzelnen Entwicklungszielen festgelegt.

Der Finanzplan für die lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die Förderperiode 2023-2027:

Entwicklungsziel 1 „Klima-, Natur-, Umweltschutz, Nachhaltigkeit“:                                      8%

Entwicklungsziel 2 „Tourismus, Freizeit, Kultur“:                                                                         27%

Entwicklungsziel 3 „Bildung, Fachkräfte, Unternehmen, Handwerk“:                                    0%

Entwicklungsziel 4 „Demografie, Ehrenamt, Familie, Soziales“:                                              60%

Entwicklungsziel 5 „Regionalität, Vermarktung, Marketing“:                                                    5%

Eine Umschichtung des Budgets zwischen den Entwicklungszielen mit einer Differenz von +/- 20% ist grundsätzlich möglich.

7.2 Monitoring

Das Monitoring sieht eine regelmäßige Überwachung und Steuerung zur Umsetzung der LES vor. Dies ist die Grundlage für die Evaluierung der gesetzten Ziele und die Gewährleistung von Transparenz. Die Überwachung und Steuerung der Umsetzung der LES sind Kernaufgaben des REV als Lokale Aktionsgruppe bzw. des LAG-Managements.

Im Beiblatt Monitoring des REV werden laufend folgende Daten erfasst:

·    Übersicht, Zielerreichung und Umsetzung der LES sowie Grunddaten der bewilligten Vorhaben

·    Rankingliste

·    Finanzplan mit Diagramm, Verteilung des Budgets auf Entwicklungsziele

Vor-Ort-Termine zur Abschlusskontrolle der Projekte sorgen für verlässliche Daten zu den Indikatoren.

In regelmäßigen Abständen wird das LEADER-Entscheidungsgremium (LEG) über den Umsetzungsstand unterrichtet.

7.3 Steuerung der Umsetzung der LES

Einmal jährlich sind die Punkte “Umsetzungsstand” und “Monitoring” Bestandteile der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung (im Rahmen des Tätigkeitsberichts der LAG-Geschäftsführung). Die Steuerung der Umsetzung der LES – insbesondere erforderliche Anpassungen und Änderungen der LES oder Finanzplanänderungen in Folge der Monitoring-Ergebnisse erfolgt durch das LEG als zuständiges Gremium (siehe Satzung des REV und Geschäftsordnung des LEG). Dadurch können die ggf. erforderlichen Änderungen kurzfristig umgesetzt werden. Die REV-Mitglieder werden in der jährlichen Mitgliederversammlung über die erfolgten Anpassungen und Änderungen informiert.

7.4 Planung und Durchführung von Evaluierungstätigkeiten

 Mit der Evaluierung wird bewertet, ob die vereinbarten Ziele der LES erreicht wurden. Auf Grundlage der fortlaufenden Monitoring-Aktivitäten des LAG-Managements werden wichtige Indikatoren der LES-Umsetzung systematisch überprüft. Anerkannte Methoden gewährleisten eine ausgeglichene, quantitative und qualitativ umfassende Bewertung. Aufgrund der Kürze der Förderperiode 2023-2027 wird die Zwischenevaluierung voraussichtlich Ende 2025 im Wesentlichen aus folgenden Inhalten bestehen:

·    Monetäre Situation (Stand der beantragten, bewilligten und ausgezahlten Mittel, Budgetverbrauch)

·    Verteilung der Mittel bzw. Projekte auf die Entwicklungsziele

·    Rankingliste des REV (erreichte Punktzahl im Projektauswahlverfahren)

·    kurze, schriftliche Befragung im Rahmen der Mitgliederversammlung, insbesondere zur Qualität der Arbeit des LAG-Managements und der Öffentlichkeitsarbeit

Die Schlussevaluierung sollte in der ersten Jahreshälfte 2027 erfolgen, um ggf. eine Fortschreibung der zukünftigen lokalen Entwicklungsstrategie und Neubewerbung für die folgende Förderperiode in die Wege leiten zu können. Diese wird die Elemente der Zwischenevaluierung enthalten (siehe oben) und bei Bedarf ggf. um weitere Techniken und Fragestellungen ergänzt werden (z. B. Experteninterviews, Befragung der Projektträger, Befragung der Bevölkerung). Die Evaluierungsergebnisse werden jeweils vom der LAG-Management im Rahmen einer Sitzung vorgestellt und von der Mitgliederversammlung diskutiert. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Somit ist jederzeit ein transparenter und offener Entscheidungsprozess gewährleistet.“

 2.     Das LEADER-Entscheidungsgremium wählt folgende Anträge im Rahmen des Projekts "Unterstützung Bürgerengagement" für eine Förderung aus:

·      Familienkonzert mit der Band „Sternschnuppe“, Wir in Parkstetten e.V. 

·      Sitzgarnitur, THW Helfervereinigung Bogen e.V. 

·      Anschaffung von Picknicktischen, Obst- und Gartenbauverein Niederwinkling e.V. 

·      Zwei Unterrichtskoffer mit Utensilien für Ernährungsfachfrauen, Landfrauenverein Straubing-Bogen e.V.

·      Neuanschaffung eines Atemluftkompressors, Unterwasserclub Straubing e.V. 

·      Neugestaltung einer ökologischen Trockenmauer, Obst- und Gartenbauverein Ascha e.V. 

·      Neugestaltung Bereich Kinderbecken im Freibad, Förderverein Freibad Hailing e.V. 

·      Anschaffung einer Musikanlage und eines Beamers, Pfarrjugendverein St. Peter Straubing 

·      Anschaffung eines Multiroom-Soundsystems, Katholische Landjugendbewegung Feldkirchen 

·      Rollstuhlgerechter Umbau Eingangstür und Toilettentür, DC Heb Hoch e.V. 

·      Anschaffung eines Schaubrüters für Kindergartenbesuche, Kleintierzuchtverein Niederwinkling

·      Beschaffung von Rollenrutsche, Torwand, Kinderspielmobil und Musikanlage für das Kinderturnen, Spielvereinigung Pondorf-Oberzeitldorn 

·      Kauf und Installation einer Kassettenmarkise, Arbeitskreis Irlbacher Dorfladen 

·      Interkulturelles Fußballfest, Cosmin Fleaca 

·      Ausstattung des Bühnenhintergrundes, Verein zum Erhalt des Burgtheaters e.V. 

·      Anschaffung eines Marimbaphons, Stadtkapelle Straubing e.V. 

·      Erneuerung Ausrüstung und Lehrgänge, Wasserwacht Schwarzach 

·      Anschaffung einer Obstsaftpresse und eines Fledermausdetektors, Obst- und Gartenbauverein Wiesenfelden e.V. 

·      Anschaffung einer Lehr- und Fortbildungsküche, Bezirksfischereiverein Straubing e.V. 

·      Baumwartausbildung in Deutenkofen, Obst- und Gartenbauverein Feldkirchen e.V.