Förderung
Gefördert werden:
- Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
- Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
- LAG-Management
Produktive Investition | sonstiges Projekte | |||
außerh. RmbH* | im RmbH | außerh. RmbH | im RmbH | |
LAG-Management | ||||
Einzelprojekt | ||||
Kooperationsprojekt gebietsübergreifend | ||||
Kooperationsprojekt transnational |
* Raum mit besonderem Handlungsbedarf
Grundlage für die Fördersätze in der LEADER-LAG Region Straubing-Bogen ist die LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung während der LEADER Förderperiode 2023-2027.
Projekte sind zunächst anhand einer Projektbeschreibung dem LAG-Management vorzustellen.
In Abstimmung mit dem zuständigen LEADER-Koordinator wird das Projekt zur Antragsreife entwickelt.
Die Entscheidung, ob ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie dient und gefördert werden soll, trifft das
LEADER-Entscheidungsgremium. Der Auswahl liegen die regionalen Projektauswahlkriterien zugrunde.
Nach Zustimmung des LEADER-Entscheidungsgremiums kann innerhalb von ... Monaten bei der zuständigen Bewilligungsstellen, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen der LEADER-Förderantrag eingereicht werden.
Monitoring und Evaluierung / Qualitäts- und Finanzmanagement erfolgen regelmäßig in der Mitgliederversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes und LEADER-Entscheidungsgremiums.
Formulare 2023-2027
- Förderantrag
- LEADER-Projektbeschreibung
- Checkliste Projektauswahlkriterien der LEADER-LAG Region Straubing-Bogen Stand: 2023