Förderung

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Gefördert werden:

  • Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
  • Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
  • LAG-Management

Produktive Investition sonstiges Projekte
außerh. RmbH* im RmbH außerh. RmbH im RmbH
LAG-Management 50 % 60 %
Einzelprojekt 30 % 40 % 50 % 60 %
Kooperationsprojekt gebietsübergreifend 40 % 40 % 60 % 70 %
Kooperationsprojekt transnational 40 % 40 % 70 % 80 %

* Raum mit besonderem Handlungsbedarf

Grundlage für die Fördersätze in der LEADER-Region Straubing-Bogen ist die LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung für den Zeitraum in der Förderperiode 2014-2022.

Gefördert werden die jeweils zuschussfähigen Nettokosten.

Projekte sind zunächst anhand einer Projektbeschreibung dem LAG-Management vorzustellen.

In Abstimmung mit dem zuständigen LEADER-Koordinator wird das Projekt zur Antragsreife entwickelt.

Die Entscheidung, ob ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie  dient und gefördert werden soll, trifft das LEADER-Entscheidungsgremium. Der Auswahl liegen die regionalen Projektauswahlkriterien zugrunde.

Bisherige vom LEADER-Entscheidungsgremium gefasste Beschlüsse.

Nach Zustimmung des LEADER-Entscheidungsgremiums kann innerhalb von 6 Monaten bei der Bewilligungsstelle, dem Fachzentrum für Diversifizierung und Strukturentwicklung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Regen der LEADER-Förderantrag eingereicht werden.

Monitoring und Evaluierung / Qualitäts- und Finanzmanagement erfolgen regelmäßig in der Mitgliederversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes und LEADER-Entscheidungsgremiums.

Formulare 2014-2022

  • Antrag
  • LEADER-Projektbeschreibung
  • Checkliste Projektauswahlkriterien