Förderung
Gefördert werden:
- Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
- Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
- LAG-Management
Produktive Investition | sonstiges Projekte | |||
außerh. RmbH* | im RmbH | außerh. RmbH | im RmbH | |
LAG-Management | 50 % | 60 % | ||
Einzelprojekt | 30 % | 40 % | 50 % | 60 % |
Kooperationsprojekt gebietsübergreifend | 40 % | 40 % | 60 % | 70 % |
Kooperationsprojekt transnational | 40 % | 40 % | 70 % | 80 % |
* Raum mit besonderem Handlungsbedarf
Grundlage für die Fördersätze in der LEADER-Region Straubing-Bogen ist die LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung für den Zeitraum in der Förderperiode 2014-2022.
Gefördert werden die jeweils zuschussfähigen Nettokosten.
Projekte sind zunächst anhand einer Projektbeschreibung dem LAG-Management vorzustellen.
In Abstimmung mit dem zuständigen LEADER-Koordinator wird das Projekt zur Antragsreife entwickelt.
Die Entscheidung, ob ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie dient und gefördert werden soll, trifft das LEADER-Entscheidungsgremium. Der Auswahl liegen die regionalen Projektauswahlkriterien zugrunde.
Bisherige vom LEADER-Entscheidungsgremium gefasste Beschlüsse.
Nach Zustimmung des LEADER-Entscheidungsgremiums kann innerhalb von 6 Monaten bei der Bewilligungsstelle, dem Fachzentrum für Diversifizierung und Strukturentwicklung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Regen der LEADER-Förderantrag eingereicht werden.
Monitoring und Evaluierung / Qualitäts- und Finanzmanagement erfolgen regelmäßig in der Mitgliederversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes und LEADER-Entscheidungsgremiums.
Formulare 2014-2022
- Antrag
- LEADER-Projektbeschreibung
- Checkliste Projektauswahlkriterien