Fachbeirat

Der Fachbeirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Es handelt sich dabei um Personen mit besonderer Sachkunde. Sie können Mitglied im Fachbeirat werden, ohne gleichzeitig Vereinsmitglieder zu sein.

Die Aufgaben des Fachbeirats bestehen im Wesentlichen darin, den Vorstand zu beraten und bei seinen Bemühungen um die Erreichung der Vereinsziele zu unterstützen.

Zu den Vorstandssitzungen können einzelne Fachbeiratsmitglieder oder der gesamte Fachbeirat zu Beratungszwecken hinzugezogen werden.

Die Mitglieder des Fachbeirates sind nicht stimmberechtigt.