Arbeitskreise

Zur Bearbeitung thematischer Schwerpunkte können Arbeitskreise eingerichtet werden. Die Bildung eines Arbeitskreises ist mit der Geschäftsführung abzustimmen und durch den Vorstand in seiner darauffolgenden Sitzung zu beschließen.

Ein Arbeitskreis wird als solcher anerkannt, wenn mindestens 5 Personen in regelmäßigen Abständen zusammenarbeiten. Mitglieder, Turnus und ein/e Ansprechpartner/-in sind der Geschäftsführung zu benennen.

Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht zwingend Vereinsmitglieder sein. Die Ansprechpartner der Arbeitskreise können zur Berichterstattung zu den Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen eingeladen werden. Sie haben dort nur Stimmrecht, soweit sie Mitglied des jeweiligen Gremiums sind.

Aktuell gibt es beim Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e. V. Straubing-Bogen folgende Arbeitskreise:

  • Arbeitskreis Energie