Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich - Gäste sind herzlich willkommen!

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt insbesondere über:

a)      die Satzung und Änderungen der Satzung
b)      Annahme und Änderung der Geschäftsordnung des Vereins
c)       Annahme und Änderung der Geschäftsordnung für Entscheidungsgremien des Vereins bzw. ggf. eine Übertragung von Befugnissen an diese
d)      die Annahme und Änderung der Beitragsordnung
e)      die Wahl des Vorstands
f)       die Wahl des LEADER-Entscheidungsgremiums
g)      die Wahl der Rechnungs-/Kassenprüfer
h)      die Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr und ggf. auch für unterjährige Zeiträume
i)        die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung zur Rechnungslegung
j)        die Genehmigung des Jahresberichts - ggf. auch für unterjährige Zeiträume -  und Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung hierzu
k)      den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr
l)        die Annahme und Fortschreibungen/Änderungen der lokalen Entwicklungsstrategie sowie eine Übertragung von Befugnissen hierzu  an das LEADER-Entscheidungsgremium (siehe § 10)
m)    den Ausschluss von Mitgliedern
n)      die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.


Termine: