Förderung

Gefördert werden:

  • Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
  • Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
  • LAG-Management

Produktive Investition sonstiges Projekte
außerh. RmbH* im RmbH außerh. RmbH im RmbH
LAG-Management 50 % 50%
Einzelprojekt 30 % 40 % 50 % 60 %
Kooperationsprojekte 40 % 40 % 60 % 70 %

* Raum mit besonderem Handlungsbedarf

Grundlage für die Fördersätze in der LEADER-LAG Region Straubing-Bogen ist die LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung während der LEADER Förderperiode 2023-2027.

Projekte sind zunächst anhand einer Projektbeschreibung dem LAG-Management vorzustellen.

In Abstimmung mit dem zuständigen LEADER-Koordinator wird das Projekt weiter entwickelt.

Erst nach einem Projekteinreichungsaufruf ( sog. "Call") durch die LAG kann das Projekt eingereicht werden.

Die Entscheidung, ob ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie dient und gefördert werden soll, trifft das
LEADER-Entscheidungsgremium. Der Auswahl liegen die regionalen Projektauswahlkriterien zugrunde.

Nach Zustimmung des LEADER-Entscheidungsgremiums kann innerhalb von drei Monaten der LEADER-Förderantrag online eingereicht werden.

Monitoring und Evaluierung / Qualitäts- und Finanzmanagement erfolgen regelmäßig in der Mitgliederversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes und LEADER-Entscheidungsgremiums.

Formulare 2023-2027

Ein im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023-2027 gefördertes LEADER-Projekt im Freistaat Bayern