Förderung
Gefördert werden:
- Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
- Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
- LAG-Management
Produktive Investition | sonstiges Projekte | |||
außerh. RmbH* | im RmbH | außerh. RmbH | im RmbH | |
LAG-Management | 50 % | 50% | ||
Einzelprojekt | 30 % | 40 % | 50 % | 60 % |
Kooperationsprojekte | 40 % | 40 % | 60 % | 70 % |
* Raum mit besonderem Handlungsbedarf
Grundlage für die Fördersätze in der LEADER-LAG Region Straubing-Bogen ist die LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung während der LEADER Förderperiode 2023-2027.
Projekte sind zunächst anhand einer Projektbeschreibung dem LAG-Management vorzustellen.
In Abstimmung mit dem zuständigen LEADER-Koordinator wird das Projekt weiter entwickelt.
Erst nach einem Projekteinreichungsaufruf ( sog. "Call") durch die LAG kann das Projekt eingereicht werden.
Die Entscheidung, ob ein Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie dient und gefördert werden soll, trifft das
LEADER-Entscheidungsgremium. Der Auswahl liegen die regionalen Projektauswahlkriterien zugrunde.
Nach Zustimmung des LEADER-Entscheidungsgremiums kann innerhalb von drei Monaten der LEADER-Förderantrag online eingereicht werden.
Monitoring und Evaluierung / Qualitäts- und Finanzmanagement erfolgen regelmäßig in der Mitgliederversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes und LEADER-Entscheidungsgremiums.
Formulare 2023-2027
- www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
- Checkliste Projektauswahlkriterien der LEADER-LAG Region Straubing-Bogen Stand: 2023
Ein im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023-2027 gefördertes LEADER-Projekt im Freistaat Bayern